Der Kostenbescheid über die Höhe der Erbschaftssteuer, die finanziellen Forderungen von Miterben oder die Auszahlung innerhalb einer Erbengemeinschaft können belastend sein.
Gerade bei familiären Erbauseinandersetzungen empfiehlt sich die besonders sachkundige Bewertung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliensachverständigen, um gerichtliche Auseinandersetzungen oder eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft zu vermeiden.
Ein Verkehrswertgutachten dient als Grundlage der Ermittlung der einzelnen Erbanteile, des Pflichtteilanspruchs und des Verkaufs der Immobilie im Auftrag der Erbengemeinschaft bzw. des Nachlassverwalters.
Auch bei der Schenkung als Erbschaft bereits zu Lebzeiten wirken sich Besonderheiten wie Bauschäden bzw. -mängel, Minder- bzw. Mehrausstattung oder im Grundbuch eingetragene Rechte bzw. Belastungen wie Wohn-, Nießbrauch- oder Rentenrechte auf den Verkehrswert als Grundlage der Schenkungssteuer aus.
Arno Hallweger Immobilienbewertung | Dipl.-Ing. Architekt | Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
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