Leistungen - Notwendigen Unterlagen im Kontext der Immobilienbewertung

Notwendige Unterlagen

Zur Immobilienbewertung sind eine Vielzahl von Unterlagen und Informationen notwendig. Ein Ortstermin zur Besichtigung des Bewertungsobjekts ist zudem unbedingt erforderlich.

Sie können wesentlich dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer und den Kostenaufwand zu reduzieren, indem Sie die notwendigen Unterlagen in verwendbarer Form zur Verfügung stellen.

Falls Sie die erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stellen können, dann können diese überwiegend auch von Arno Hallweger Immobilienbewertung beschafft werden.

Bei allen Objekten

  • Grundbuchauszüge zum Stichtag, auch falls Erbbaurecht
  • Bewilligungsurkunden eingetragener Rechte und Belastungen in Abt. II der Grundbücher
  • Flurkartenauszüge zum Stichtag
  • Planunterlagen zum baulichen Bestand
  • Miet-/Pachtverträge, falls vermietet/verpachtet
  • Angabe der Mieter-/Pächterliste, Miet-/Pachthöhe, Ertragsaufstellung zum Stichtag
  • Angabe des Erbbauzinses zum Stichtag, falls Erbbaurecht
  • Angabe der durchgeführten Maßnahmen (Instandhaltung, Instandsetzung)
  • Angabe vorliegender Gutachten, falls vorhanden (Bausubstanz, Wertermittlung, Mieten etc.)
  • weitere Unterlagen, falls vorhanden: Flächenberechnung, Baubeschreibung, Energieausweis, nachbarrechtliche Verträge etc.
  • weitere Angaben, falls bekannt: Instandhaltungsrückstau, Baujahr, Gebäudehistorie, Leerstand, Altlasten etc.
  • weitere betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten 3-5 Jahre, falls Sonder-Immobilie bzw. Spezial-Immobilie (Hotels etc.)
  • Vollmacht des Eigentümers zur Beschaffung notwendiger Unterlagen bei Behörden und Dritten

Bei Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich

  • Wohnungs- und Teileigentums-Grundbuchauszüge zum Stichtag
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Baubeschreibung
  • Aufteilungspläne zum baulichen Bestand
  • Eigentümerversammlungsprotokolle der letzten 3 Jahre
  • Wohngeldabrechnung zum Stichtag
  • Wirtschaftsplan zum Stichtag