Profil - Besondere Sachkunde im Kontext der Immobilienbewertung

Besondere Sachkunde

Neben einigen formalen Voraussetzungen müssen Sachverständige für die öffentliche Bestellung und Vereidigung außer der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit auf dem Sachgebiet, für das sie öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, überdurchschnittliche Fachkenntnisse nachweisen.

 

Zusätzlich nachzuweisen sind praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten und andere Sachverständigenleistungen zu erbringen. Dazu gehört insbesondere, das Ergebnis ihrer Begutachtung für den Auftraggeber verständlich, nachvollziehbar und belastbar schriftlich und ggf. mündlich zu erläutern.

 

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für private, unternehmerische und gerichtliche Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung und Vereidigung einzuführen.

Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Privatpersonen, Unternehmen und Gerichten die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

 

Quelle: Institut für Sachverständigenwesen