Die Kaufpreisvorstellungen von Käufer und Verkäufer liegen häufig weit auseinander. Mit Hilfe eines öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliensachverständigen können mögliche Besonderheiten einer Immobilie wie Bauschäden bzw. -mängel, Minder- bzw. Mehrausstattung oder im Grundbuch eingetragene Rechte bzw. Belastungen im Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) angemessen berücksichtigt werden.
Durch die Auflistung der Besonderheiten der Immobile und deren nachvollziehbare Berücksichtigung im Verkehrswert (Marktwert) eines Verkehrswertgutachtens profitieren sowohl Käufer als auch Verkäufer, da beide Vertragsteile kein Risiko eingehen müssen und die Kosten für die besonders sachkundige Bewertung in keinem Verhältnis zur langfristigen Investition stehen.
Im Rahmen der steuerlichen Abschreibung (AfA) ist es zudem häufig erforderlich, den Gesamtkaufpreis eines bebauten Grundstücks in die Wertanteile des nicht der Abnutzung unterliegenden Bodens und des der Abnutzung unterliegenden Gebäudes aufzuteilen. Da die Steuerbehörden die Kaufpreisaufteilung in einem typisierten Verfahren durchführen, kann es im Einzelfall zu einer nicht angemessenen Kaufpreisaufteilung kommen.
Mit einem Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliensachverständen kann der Käufer eine angemessene Kaufpreisaufteilung in Bodenwertanteil und Gebäudewertanteil im Rahmen der steuerlichen Abschreibung (AfA) nachweisen.
Arno Hallweger Immobilienbewertung | Dipl.-Ing. Architekt | Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
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