Profil - Öffentliche Bestellung und Vereidigung im Kontext der Immobilienbewertung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Bestellungskörperschaft (Architekten-, Handwerks-, Industrie- und Handels-, Ingenieur- oder Landwirtschaftskammer) ist die öffentlich-rechtliche Zuerkennung einer überdurchschnittlichen Qualifikation und Seriosität von Sachverständigen. Zweck ist es, Vertrauen der privaten und öffentlichen Auftraggeber in die Kompetenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu schaffen.

 

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Gemäß den Prozessordnungen sollen sie in Gerichtsverfahren vorrangig herangezogen werden.

 

Sachverständige müssen für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen. Dies wird durch die Bestellungskörperschaft bei der Erstbestellung und nach Ablauf der regelmäßig auf fünf Jahre befristet erteilten Bestellung auch bei einer erneuten Bestellung überprüft.

 

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstatten Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie z. B. Beratungen, Überwachungen, Überprüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsgerichtliche Tätigkeiten. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung gilt bundesweit.

 

Quelle: Institut für Sachverständigenwesen

Film: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Ein kurzer Film des Netzwerks IHK 24 erläutert anhand eines Beispiels Qualifikation und Aufgabe von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Der folgende link führt zum Dienstleister YouTube (siehe Datenschutzerklärung).

 

Film: Netzwerk IHK 24